Verfahrensdokumentation nach GoBD im Raum Stuttgart
Die Dempf & Wolf Unternehmensberatung GmbH betreut alle Unternehmen, die nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung (GoBD) zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet sind.
Die GoBD betrifft alle Unternehmen, die Gewinneinkünfte erzielen und IT/EDV-gestützt Arbeiten – somit neben sämtlichen Groß- und Kleinunternehmen auch alle selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberufler.
Um es auf den Punkt zu bringen:
“Sind Sie Unternehmer, müssen Ihre Bücher stimmen. Setzen Sie hier elektronische Hilfsmittel ein, betrifft Sie die Verfahrensdokumentation.”


Unsere Berater zum Thema Verfahrensdokumentation
Unsere beiden geschäftsführenden Gesellschafter Christian Dempf und Markus Wolf sind zudem beide seit Jahren als erster und zweiter Vorstand des Gewerbe- und Handelsvereins in Stuttgart Möhringen (GHV) tätig. Durch den interessierten Austausch mit lokalen Unternehmern und den Ansprechpartnern der Stadt Stuttgart, verfügen sie über einen großen Wissensschatz über die Abläufe in lokalen Betrieben und kennen die Bedürfnisse, Wünsche und auch Sorgen von Unternehmen und ihren Familien.
Der Gedanke an eine Betriebsprüfung ist für Sie ein Albtraum? Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Mit einer aktuellen Verfahrensdokumentation zeigen Sie dem Finanzprüfer, dass Sie sich vorbereitet haben.”
Wir sprechen mit Ihnen auf Augenhöhe
Unsere Berater, die Sie bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation betreuen und begleiten, sind alle selbst Unternehmer! Für unsere Mitarbeiter sind diese Themen gelebtes Tagwerk, für Sie eine seltene Pflicht.
Unternehmen stehen vor immer größeren Herausforderungen, vor allem in der Buchhaltung – stetig aufwendiger umzusetzende Anforderungen der Finanzbehörden rauben Nerven und Zeit, die dann im Tagesgeschäft fehlen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten!
Für jeden, der den gesamten Text des Bundesministerium der Finanzen vom 28. November 2019 lesen möchte, haben wir hier ein PDF für Sie zum Download. (352KB)
Gerade die Themen rund um die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO) sind unseren Beratern aus dem eigenen Unternehmerdasein nur zu gut bekannt. So können wir für praxisorientierte Empfehlungen garantieren rund um die entscheidenden Kernpunkte:
- EDV-gestützte Kassensysteme
- Gehälter- und Lohnbuchhaltung, DATEV-Übermittlung, Steuerberaterschnittstellen
- Erfassung, Aufbewahrung und Löschung von relevanten Belegen
(Ein- und Ausgangsrechungen, Angeboten, Preislisten, Bilanzen, gehaltsbeeinflussende Belege und Verträge für Mitarbeiter, elektronische Fahrtenbücher, uvm. das als “Handelsbrief” nach GoBD anzusehen ist.) - Rechtssichere und datenschutzkonforme Aufbewahrung Ihrer E-Mails in einem Archiv
- Warenwirtschaftssysteme, E-Commerce und Dokumentenmanagement-Systeme
- Löschung und rechtssichere Zerstörung von Daten (Kopierer, Festplatten, Tablets, etc.)
- Vollumfängliche nachvollziehbare Historie aller relevanten Dokumente in der Buchhaltung und Ihren EDV-Systemen
- Regelmäßige Aktualisierung Ihrer Verfahrensdokumentation nach Änderungen
Sprechen Sie uns an:
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ob Sie zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet sind?
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was eine Verfahrensdokumentation beinhaltet und wie sie Ihnen bei der täglichen Arbeit nützt?
In einem kostenlosen Telefonat klären wir Sie gerne darüber auf. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Anfrageformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Telefon: +49 711 96881201
Aktuelles rund um die Verfahrensdokumentation nach GoBD

Verantwortung
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Vorteile durch eine Verfahrensdokumentation?
Verfahrensdokumentation Frage/Antwortrunde Vorteile durch eine Verfahrensdokumentation?Wie soll mir als Unternehmer ein beschriebenes Papier helfen? Und welche Vorteile kann ich aus

Belegersetzendes Scannen – nur mit einer erstellten Verfahrensdokumentation
Die GoBD ein unübersichtlicher Aufstieg? Die Verfahrensdokumentation schwierig und immer eine Hängepartie? Wir sichern Sie als Unternehmer ab und sorgen dafür,

Wissen vertiefen und sicher weitergeben
Wissen schadet niemand, nur dem, der es nicht hat. Somit eine weitere Runde Weiterbildung zum Thema Verfahrensdokumentation nach den GoBD.

Kassensicherung TSE-Zertifizierung
Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 30.06.2020 noch einmal ausdrücklich eine Verlängerung der Aussetzungsfrist für die Umstellung der Kassen

Bereit dafür? Es ist Zeit zu handeln!
Zum ersten Mal aufgetaucht sind die GoBD im Jahr 2015. Die Verfahrensdokumentation betrifft jeden Unternehmer. Sie beschreibt die Prozesse welche
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